Leitfaden für Antragsteller (Stand 14.03.2025)

Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Aktivitäten zum Zwecke des Aufbaus bzw. der Vertiefung von internationalen wissenschaftlichen Kooperationen vornehmlich zur Vorbereitung von gemeinsamen Kooperationsprojekten. Im Vordergrund der Förderung stehen Anbahnungshilfen in Form von Reise- und Aufenthaltszuschüssen für bayerische Wissenschaftler. 

BayIntAn steht allen Wissenschaftsdisziplinen offen, mindestens ein internationaler Partner muss in die Maßnahme involviert sein.

Nicht gefördert werden: 

  • Mit dem Vorhaben verbundene mehrwöchige Aufenthalte zum Zwecke der Durchführung eines Forschungsvorhabens wie quantitative und qualitative Datenerfassung, Feldstudien, Manuskriptvorbereitung, Archivarbeit, Quellenanalyse, o.ä. (eine kostenneutrale Verlängerung zu diesen Zwecken ist jedoch möglich!)
     
  • Reisen, die ausschließlich zum Zweck einer anderweitig geförderten Projektdurchführung dienen, wie z.B. Datenerfassung / Feldstudien
     
  • Reisen, die ausschließlich dem Zweck von Training / Schulung von Mitarbeitenden in Laboren in den Gasteinrichtungen dienen
     
  • Personal-, Publikationskosten, o.ä.
     
  • Studierende im Rahmen von Summer Schools, o.ä. 
     
  • Verbrauchsmittel
     
  • Konferenzbesuche, Manuskriptvorbereitung, Messestände
     
  • Overheadkosten, Telefon- und Internetkosten
     
  • Reiseversicherungen, Auslandskrankenversicherungen
     
  • Bewirtungskosten
     
  • private Reisen

Zielgebiete

  • Europa und die Welt

Ausnahmen: 

China, Lateinamerika und Frankreich, da es hier eigenständige Bayerische Hochschulzentren gibt: BayChina, BayLAT und BayFrance. 

Weitere Sonderfälle: Kalifornien (BaCaTec) und Tschechien (BTHA). Im Falle von Tschechien setzen Sie sich bitte zunächst mit der Bayerisch-Tschechischen Hochschulagentur in Verbindung.

Reisezeitraum:

Der Reisezeitraum ist abhängig vom jeweiligen Termin der Ausschreibung, siehe: www.bayfor.org/bayintan-foerderantrag-stellen

Antragsberechtigung

  • Promovierte Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler (PostDoc oder höher) staatlicher sowie staatlich anerkannter geförderter nichtstaatlicher Hochschulen / Universitäten, inkl. KUEI, EVHN, KSFH, UniBW und alle staatlich anerkannten Musik- und Kunsthochschulen mit Sitz in Bayern
     
  • Reisende können neben den o.g. Antragsberechtigten auch am Projekt beteiligte Promovierende, weitere akademische Partner und auch ausländische Kooperationspartner sein, die nach Bayern eingeladen werden. Reisen ausländischer Partner im Ausland sind nicht förderfähig.
     
  • Pro Stichtag und Person kann nur ein Antrag eingereicht werden.
     
  • Pro Stichtag können aus einem/r Lehrstuhl/Forschergruppe maximal zwei Anträge eingereicht werden.
     
  • Reise- und Aufenthaltskosten von in Deutschland beheimateten Personen nach Bayern und umgekehrt sind nicht förderfähig.
     
  • Bereits durchgeführte Kooperationsmaßnahmen können nicht nachträglich beantragt und bezuschusst werden. Beginn der Maßnahme ist frühestens nach Bewilligung bzw. auf eigenes finanzielles Risiko am Tag „Deadline + 1 Tag“ möglich.

Fördersumme

  • Pro Vorhaben kann maximal eine Fördersumme von 10.000 EUR beantragt werden. Anträge mit einem Antragsvolumen > 10.000 Euro werden aus formalen Gründen abgelehnt. Eine ministerielle Vorgabe der Anteilsfinanzierung resultiert in pauschalen Kürzungen (≥ 10 bis 15 % der beantragten Kosten).
     
  • Bei der Förderung handelt es sich um eine Ergänzungsfinanzierung, d.h. es müssen zusätzliche eigene Mittel (z.B. Hochschul-, Lehrstuhlmittel o. ä.) zur Durchführung des Vorhabens zur Verfügung stehen. Das beantragte Budget wird pauschal und ggf. um Einzelmaßnahmen gekürzt. Im Falle der Bewilligung werden die Fördermittel der Letztempfängerin bzw. dem Letztempfänger erst nach der Durchführung der Maßnahme und nach Erfüllung der Berichtspflicht überwiesen.
     
  • Es gelten das Bayerische Reisekostengesetz, die Bayerische Auslandsreisekostenverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder.
     
  • Die Höhe des maximal möglichen Zuschusses für die Flugkosten kann je nach Reiseland der Liste Reisekostenzuschuss (in Anlehnung an den DAAD) entnommen werden.
     
  • Mittel für die Mobilität (Bahn, ÖPNV, Mietwagen u. ä.) sind als Reisekosten zu beantragen. Hier können max. 50 EUR pro Person und Tag angesetzt werden.
     
  • Kosten für Visa sind als Reisekosten zu beantragen.
     
  • Sonstige vorhabenbezogene Kosten können nur in Ausnahmefällen gefördert werden und bedürfen einer hinreichenden Begründung.

Anzahl der Reisen und Anzahl der Reisenden pro Antrag

  • Bei mehreren Reisen pro Vorhaben muss die Anzahl der Reisen und die Zieleinrichtungen in sich stimmig und nachvollziehbar sein, bezogen auf das Ziel der Anbahnung.
     
  • In der Regel werden nur zwei Personen pro Reise gefördert. Sind weitere Personen für die Anbahnung eingeplant, braucht es eine hinreichende Begründung in Bezug auf die Notwendigkeit. Hier genügt nicht nur die bloße Beschreibung der Expertise der jeweiligen Person(en)..

Aufenthaltsdauer

  • Innerhalb Europas max. 10 Tage
     
  • Außerhalb Europas max. 14 Tage

Wichtig: die maximale Aufenthaltsdauer gilt pro Antrag und pro Person. Reisen bspw. zwei Personen, können max. 10 bzw. 14 Tage pro Person beantragt werden. Werden zwei oder mehrere Reiseziele pro Antrag ausgewählt gilt pro Person auch hier die maximale Anzahl von 10 bzw. 14 Tagen für alle Reisen zusammen.

Eine kostenneutrale Verlängerung ist für Forschungsaktivitäten (Laborarbeiten, Datenerhebung, Lehre, Ausarbeitung an einer Publikation, etc.) möglich und muss inhaltlich begründet werden.

Hinweise

  • Alle Reisenden müssen zwingend im Zusammenhang mit der Anbahnung beschrieben sein. Bloßes Nennen von Publikationen oder Projekten genügt nicht. Falls die Person, die den Antrag stellt, nicht identisch mit der reisenden Person ist, sind die (mit)reisenden Personen und ihr Bezug zur Universität/Hochschule im Antrag zu erläutern. Fehlende Angaben führen generell zur Nichtberücksichtigung.
     
  • Im Kurzprofil der Person, die den Antrag stellt, können optional maßgebliche Publikationen, Patente u. ä. aufgeführt werden. Von einem Upload weiterer Dokumente ist abzusehen.
     
  • Jedes Vorhaben benötigt eine konkrete Zielsetzung aus dem die angemessene und nachhaltige Investition/Förderung zu evaluieren ist. Ein detaillierter Arbeits- und Zeitplan (pro Tag) mit den geplanten Maßnahmen muss bei der ausführlichen Projektbeschreibung enthalten sein.
     
  • Jedes Vorhaben benötigt eine konkrete Zielsetzung und einen detaillierten Arbeits- und Zeitplan für alle beantragten Reisetage, anhand dessen die Angemessenheit und Notwendigkeit der beantragten Fördermittel sowie Nachhaltigkeit und Weiterentwicklungsmöglichkeiten der geplanten Maßnahme evaluiert werden kann.
     
  • Falls die beantragte Forschungskooperation in direktem Kontext zu einer (internationalen) Ausschreibung steht, kann dies für die Bewertung von Vorteil sein.
     
  • Werden schon einmal geförderte Maßnahmen in ähnlicher Form neu beantragt, muss der über die erste Förderung hinausgehende Mehrwert in Bezug auf die Kooperation zweifelsfrei nachzuvollziehen sein.
     
  • Es besteht die Möglichkeit, Personen aus dem Ausland nach Bayern einzuladen, sofern es ein Zugewinn für die Kooperation ist bzw. die Internationalisierung begünstigt. Übernachtungskosten und Tagegelder werden nach dem Bayerischen Reisekostengesetz gewährt (Art.8, BayRKG): Übernachtungskosten können bis maximal 120 EUR/Nacht (für Städte mit mehr als 300.000 Einwohnenden, ansonsten 90 EUR/Nacht) beantragt werden, Tagegelder können für 21,50 EUR/Tag beantragt werden. Auch hier müssen die Vorgaben zur Anzahl der Reisen und Anzahl der Reisenden pro Antrag und der o.g. Aufenthaltsdauer berücksichtigt werden.
     
  • Catering wird nur im Falle von Treffen in Bayern mit mehreren (!) Personen aus dem Ausland gefördert und wird für jeden Antrag einzeln entschieden (hier können 31,50 EUR pro Person und pro Workshoptag beantragt werden)
     
  • Gegenbesuche von Personen aus Ländern, die nicht der DAC-Liste angehören, können nur mehr im Falle einer konkreten Antragstellung für nichtbayerische Drittmittel gefördert werden.

    Besondere Hinweise:

  • Bitte nehmen Sie vor der elektronischen Einreichung des Antrags Kontakt mit Ihrem EU- bzw. Forschungsförderungsreferat auf. Elektronisch eingereichte Anträge können nach Ablauf der Einreichungsfrist nicht mehr geändert werden.
     
  • Für Fragen in Zusammenhang mit der Internationalisierungsstrategie Ihrer Hochschule wenden Sie sich auch hier bitte an das jeweilige Forschungsreferat bzw. Abteilung für Forschungsförderung und Drittmittel.
     
  • Der Antrag muss vor der elektronischen Übermittlung von der antragstellenden Person unterschrieben und mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift von der Universität/Hochschule versehen werden. Elektronisch unterschriebene Dokumente (z.B. über Adobe mit Zertifikat) sind auch gültig. Das unterschriebene Dokument muss dann als Anhang hochgeladen werden (in OASys unter Punkt 7 „Dateiverwaltung“). Erst dann kann der Antrag elektronisch übermittelt werden. Eine zusätzliche Übermittlung per Post ist nicht mehr notwendig.

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1 Setzt vorangegangenen Erstbesuch im Rahmen der gleichen BayIntAn-Förderung beim ausländischen Kooperationspartner voraus. 

2 Setzt die Nennung des jeweiligen Förderprogramms und der konkreten Ausschreibung voraus, sowie die Nennung von Projekttitel und Projektziel in der Projektbeschreibung.

Hinweise zur bzw. nach der Projektdurchführung

  • Die Berichtspflicht besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Verwendungsnachweis für die verbrauchten Mittel. Diese beiden Nachweise sind innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maßnahme rechtsverbindlich über OASys einzureichen. Weitere Informationen zur Mittelanforderung finden Sie im Merkblatt zur Mittelanforderung.
     
  • Treten bei bewilligten Maßnahmen Ereignisse ein, die die ursprüngliche Reiseplanung gravierend verändern (z.B. Änderungen bei Reisenden und Reisezielen, Wegfall eines Partners etc.) bitten wir um unverzügliche Kontaktaufnahme. Dies gilt auch, wenn eine bewilligte Maßnahme nicht stattfinden kann.

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