Administrative Fragen
„Vereinfachung“ lautet eines der großen Schlagwörter, das sich in zahlreichen administrativen Fragen niederschlägt. Folgende Neuerungen im Vergleich zum Vorgängerprogramm zeigen dies:
a. In der Antragsphase
- Einheitliches Regelwerk für alle Entwicklungsstufen von der Grundlagenforschung bis hin zur Markteinführung
- Einheitliche Förderquoten pro Projekt (Ausnahme: Non-profit-Organisationen erhalten auch in Innovationsmaßnahmen 100 Prozent Förderung)
- Einheitliche IT-Plattform für die Beantragung eines Projekts und die administrative Abwicklung („Participant Portal“)
- Beschleunigung der Verfahren: Evaluierung in maximal fünf Monaten, Zuwendungsvertrag in maximal acht Monaten ab Antragseinreichungsfrist
- Verzicht auf Vertragsverhandlungen
- Verbesserung der internen Abläufe in der Kommission
b. Im Laufe des Projekts:
- Erstattung der Mehrwertsteuer, sofern dies nicht auf nationaler Ebene vorgesehen ist
- Vollzeitmitarbeiter müssen keine Stundenzettel führen
- Budgetverschiebungen im laufenden Projekt werden einfacher
- Audits werden reduziert und vereinfacht
- Verbesserung der internen Abläufe in den von der Kommission beauftragten Agenturen
Weitere Informationen zur administrativen Abwicklung von Projekten in Horizon 2020 erhalten Sie bei:
Dipl.-Wirt.-Ing. Thomas Eigner
Bereichsleiter Projektmanagement
Tel.: +49 (0)89 9901888-103
E-Mail: eigner@no-spam-pleasebayfor.org