EU-Gutachter werden

Förderanträge in Horizon 2020 werden mittels Peer-Review-Verfahren begutachtet. Die EU-Kommission sucht daher laufend nach kompetenten, unabhängigen Gutachtern.

 

 

 

 

Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen, wenn Sie als Gutachter tätig werden möchten:

  • Fachexpertise für die betreffende Ausschreibung
  • Besitz eines Hochschulabschlusses
  • Bereitschaft für gelegentliche, mehrtägige Einsätze
  • Verpflichtung zur Vertraulichkeit
  • Keine Interessenkonflikte

Folgende Kriterien werden bei der Auswahl von Gutachtern berücksichtigt:

  • Fachkompetenz
  • Ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern
  • Geografische Vielfalt
  • Ausgeglichene Beteiligung verschiedener Sektoren wie Hochschulen, Industrie, anderer Organisationen

Vorgehensweise:

Die Europäische Kommission stellt eine Datenbank zur Verfügung, in der sich potenzielle Gutachter registrieren können, siehe http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/experts. Ein Eintrag ist während der gesamten Laufzeit von Horizon 2020 möglich.

Besonderheiten:

Die Europäische Kommission kann alternativ auch Gutachter unabhängig von ihrer Registrierung in der Datenbank benennen. Für die Evaluierung von Anträgen für den Europäischen Forschungsrat (ERC) wählt die Europäische Kommission Gutachter aufgrund eines Vorschlags des Wissenschaftlichen Rates des ERC aus.

Warum Gutachter werden?

Die Tätigkeit als Gutachter ermöglicht einen tiefen Einblick in die Abwicklung von EU-Förderprogrammen. Für Wissenschaftler, die sich selbst um eine Projektförderung bemühen, bringt sie damit entscheidende Vorteile mit sich. Daher ist jedem, der  Fördergelder einwerben möchte, eine Gutachtertätigkeit bei der EU zu empfehlen. Die starke Anwendungsorientierung von Horizon 2020 bringt es mit sich, dass die EU auch verstärkt Experten zu Themen wie „Verwertung“ und „Technologie-Transfer“ sucht, die nicht zwingend aus der Wissenschaft kommen müssen. Die Tätigkeit als Gutachter wird im Regelfall mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter http://ec.europa.eu/research/participants/docs/h2020-funding-guide/experts/experts_en.htm.

Kontakt in der BayFOR:

Dr. Thomas Ammerl

Dr. Thomas Ammerl
Fachbereichsleiter Umwelt, Energie & Bioökonomie
Telefon: +49 89 9901888-120
E-Mail: ammerl@no-spam-pleasebayfor.org

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