Teilnahme an Horizon Europe
Wer kann teilnehmen?
Rechtspersonen aus einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat oder einem Drittland (Staaten, die weder Mitglied noch Vertragspartner der EU sind). In Verbundforschungsprojekten beträgt die Größe eines Konsortiums mindestens drei voneinander unabhängige Institutionen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten. Neu in Horizon Europe ist, dass mindestens ein Mitglied aus einem EU-Mitgliedsstaat stammen muss.
Liste aller assoziierten Staaten (Stand Februar 2023)
- Albanien
- Armenien
- Bosnien und Herzegowina
- Färöer Inseln
- Georgien
- Großbritannien (assoziiert zum gesamten Programm, mit Ausnahme des EIC (Säule III)
- Island
- Israel
- Kanada: Assoziierung für Säule II
- Kosovo
- Moldawien
- Montenegro
- Neuseeland (assoziiert zu Säule II, seit Arbeitsprogramm 2023, inklusive der institutionellen europäischen Partnerschaften)
- Nordmazedonien
- Norwegen
- Serbien
- Tunesien
- Türkei
- Ukraine
Bis die Assoziierungsabkommen entweder durch vorläufige Anwendung oder durch Inkrafttreten Rechtswirkungen entfalten, können Übergangsregelungen gelten, wenn diese in dem jeweiligen Horizon-Europe-Arbeitsprogramm vorgesehen sind. Die Übergangsregelungen gelten für die folgenden Länder und Rechtspersonen mit Sitz in diesen Ländern, mit denen Assoziierungsverhandlungen geführt werden oder bei denen eine Assoziierung unmittelbar bevorsteht.
Marokko: Gilt für das gesamte Programm.
Juristische Personen mit Sitz in der Schweiz fallen derzeit nicht unter die Übergangsregelung. Liechtenstein hat nicht die Absicht, sich an Horizon Europe zu beteiligen.
Gibt es Besonderheiten bei der Teilnahme von Drittstaaten?
Partner aus Drittstaaten können zusammen mit Institutionen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten an einem Horizon-Europe-Projekt teilnehmen. Teilweise sehen die Ausschreibungen die Einbindung nicht-europäischer Partner sogar ausdrücklich vor. Das Rahmenprogramm ist damit offen für Wissenschaftler*innen und Innovator*innen weltweit.
Horizon Europe unterscheidet dabei zwischen Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen und anderen Ländern. Teilnehmer*innen aus den folgenden Ländern mit niedrigem bis mittlerem Einkommen sind automatisch förderfähig (Stand Dezember 2023):
- Ägypten (Arabische Republik), Äquatorialguinea, Äthiopien, Afghanistan, Algerien, Angola, Arabische Republik Syrien, Argentinien, Aserbaidschan
- Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Bolivien, Botswana, Burkina Faso, Burundi
- Cabo Verde, Costa Rica, Côte d'Ivoire
- Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti
- Ecuador, El Salvador, Eritrea, Eswatini
- Fidschi
- Gabun, Gambia, Ghana, Grenada, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana
- Haiti, Honduras
- Indonesien, Iran (Islamische Republik), Irak
- Jamaika, Jordanien
- Kambodscha, Kamerun, Kasachstan, Kenia, Kirgisische Republik, Kiribati, Korea (Demokratische Volksrepublik), Kolumbien, Komoren, Kongo (Demokratische Republik), Kongo (Republik), Kuba
- Laos (Demokratische Volksrepublik), Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen
- Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mauritius, Mikronesien (Föderierte Staaten), Mongolei, Mosambik, Myanmar
- Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria
- Pakistan, Palästina, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen
- Republik Jemen, Ruanda
- Salomonen, Sambia, Samoa, São Tomé und Principe, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sudan, Südafrika, Südsudan, Surinam
- Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu
- Uganda, Usbekistan
- Vanuatu, Venezuela (Bolivarische Republik), Vietnam
- Zentralafrikanische Republik
Alle anderen Drittstaaten sind in der Regel nicht förderfähig, außer es ist im Arbeitsprogramm explizit erwähnt oder die Bewilligungsbehörde ist der Ansicht, dass die Teilnahme als Begünstigte für die Durchführung des Projekts von wesentlicher Bedeutung ist, z. B. im Hinblick auf herausragende Kompetenz/Expertise, Zugang zu besonderen Forschungsinfrastrukturen, Zugang zu einem besonderen geografischen Umfeld oder Zugang zu besonderen Daten.
Kann man auch als Einzelantragsteller*in eine Förderung erhalten?
Bei folgenden Maßnahmen bzw. Programmen können Einzelantragsteller*innen gefördert werden:
- Pionierforschungsvorhaben im Rahmen von Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC Grants)
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA-Maßnahmen) aus dem ERC-Budget
- Einzelne Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zur Forschermobilität und Karriereförderung
- EIC Transition, EIC Accelerator, EIC Prizes
Kontakt in der BayFOR
Sie sind an einer Teilnahme an Horizon Europe interessiert und brauchen Unterstützung? Kontaktieren Sie unsere wissenschaftlichen Referent*innen für spezifische Informationen zu einzelnen Fachrichtungen:
Gesundheitsforschung & Biotechnologie
Informations-/ Kommunikationstechnologien | Natur- & Ingenieurwissenschaften
Sozial-, Wirtschafts- & Geisteswissenschaften | Sicherheitsforschung
Umwelt, Energie & Bioökonomie
KMU-Beratung
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