Teilnahme
Wer kann teilnehmen?
Rechtspersonen aus einem EU-Mitgliedstaat, einem assoziierten Staat (Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Färöer-Inseln, Georgien, Mazedonien, Island, Israel, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine – Stand 01/2017) oder einem Drittland (Staaten, die weder Mitglied noch Vertragspartner der EU sind). In Verbundforschungsprojekten beträgt die Größe eines Konsortiums mindestens drei voneinander unabhängige Institutionen aus drei unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten.
Gibt es Besonderheiten bei der Teilnahme von Drittstaaten?
Partner aus Drittstaaten können zusammen mit Institutionen aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Staaten an einem Horizon-2020-Projekt teilnehmen. Teilweise sehen die Ausschreibungen die Einbindung nicht-europäischer Partner sogar ausdrücklich vor. Das Rahmenprogramm ist damit offen für alle Wissenschaftler weltweit.
Horizon 2020 unterscheidet dabei zwischen Industrie- und Schwellenländern, Ländern der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik sowie Entwicklungsländern. Finanzielle Förderung erhalten Partner aus den Entwicklungsländern und den Ländern der Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik. Industrie- und Schwellenländer können teilnehmen, bekommen in der Regel aber keine finanziellen Mittel.
Kann man auch als Einzelpartner einen Antrag stellen?
Bei folgenden Maßnahmen bzw. Programmen können Einzelpartner gefördert werden:
- Pionierforschungsvorhaben im Rahmen von Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrats (ERC Grants)
- Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (Coordination and Support Actions, CSA-Maßnahmen) aus dem ERC-Budget
- Einzelne Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen zur Forschermobilität und Karriereförderung
- KMU-Instrument
- Horizon Prizes