Fördersumme
Die maximale zu beantragende Fördersumme beträgt 10.000 Euro pro Antrag. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Geldern besteht nicht. Bei einer positiven Evaluierung schließt der Antragsteller mit der Bayerischen Forschungsallianz einen Zuwendungsvertrag ab, der die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) beinhaltet. Die Bayerische Forschungsallianz behält sich im Einzelfall vor, abweichende Regelungen in dem jeweiligen Vertrag zu vereinbaren. Der Antragsteller kann die anfallenden Ausgaben, für die er die Finanzierung beantragt hat, nach der Durchführung der Kooperationsmaßnahme bis zur maximal bewilligten Förderung bei der Bayerischen Forschungsallianz geltend machen. Dafür muss er die entsprechenden Belege beziehungsweise Rechnungen einsenden.
Folgende Aufwendungen können bezuschusst werden:
- Die An- und Abreisekosten bis zum und vom Ort des Projektpartners sowie die Mobilität vor Ort. Bei Flügen können nur Economy-Class-Tickets übernommen werden.
- Der Aufenthalt bayerischer Projektwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler beim Projektpartner vor Ort. Dabei richtet sich die maximale Förderung nach den feststehenden Auslandstage- und -Übernachtungsgeldern pro Person entsprechend der Bayerischen Auslandsreisekostenverordnung (BayARV) und der entsprechend gültigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Festsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder. Beiträge zu einer zusätzlichen Krankenversicherung und gegebenenfalls anderen Versicherungen sind aus Eigenmitteln zu entrichten.
Folgende Aufwendungen können nicht bezuschusst werden:
- Eine zusätzliche Projektpauschale
- Personalkosten
- Die übliche Grundausstattung wie Büromaterial oder Kommunikation
- Labor- und EDV-Ausstattung
Sonstige projektbezogene Sachmittelzuschüsse können nur im Ausnahmefall gewährt werden.
Hier finden Sie die offizielle Bekanntmachung der Kooperationsförderung BayIntAn als pdf.