KMU-Definition: Sind Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen?
Die Europäische Union hat 2005 eine neue KMU-Definition eingeführt. In der Forschungs- und Innovationsförderung ist die KMU-Definition ein wichtiges Kriterium, anhand dessen geprüft wird, ob ein Unternehmen spezifische „KMU-Mittel“ aus Förderprogrammen erhalten kann. Horizon Europe, das europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, sowie zahlreiche andere Programme, die teilweise speziell auf KMU zugeschnitten sind, bieten KMU exzellente Förderchancen für Projekte in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Innovation.
Um festzustellen, ob Sie ein KMU, d.h. ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen sind, sind folgende Kriterien wichtig:
- Mitarbeiterzahl
- Jahresumsatz
- Jahresbilanz
Laut der KMU-Definition der EU ist der Schwellenwert für die Mitarbeiterzahl zwingend zu beachten, während die KMU selbst entscheiden können, ob sie den Schwellenwert für den Jahresumsatz oder für die Jahresbilanz als weiteres Kriterium heranziehen wollen.
Kleine und mittlere Unternehmen
- weniger als 250 Mitarbeiter
- Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
Abgrenzung zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen:
- Kleinstunternehmen: weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro
- Kleine Unternehmen: weniger als 50 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro
- Mittlere Unternehmen: weniger als 250 Mitarbeiter und entweder ein Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro
Was ist bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl zu beachten?
Die Mitarbeiterzahl richtet sich nach der Zahl der während eines Jahres beschäftigten Vollzeitarbeitnehmer. Teilzeitbeschäftigte und Saisonarbeiter werden anteilig angerechnet, Auszubildende werden nicht berücksichtigt.
Was ist bei der Berechnung der Schwellenwerte generell zu berücksichtigen?
Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl und der finanziellen Schwellenwerte sind eigenständige Unternehmen, Partnerunternehmen sowie verbundene Unternehmen zu unterscheiden.
Ein Unternehmen ist eigenständig, wenn
- es weniger als 25 Prozent (Kapital oder Stimmrechte) an einem anderen Unternehmen hat und/oder
- ein anderes Unternehmen an dem eigenen Unternehmen weniger als 25 Prozent hält
Es handelt sich um ein Partnerunternehmen, wenn
- es mindestens 25 Prozent, jedoch nicht mehr als 50 Prozent an einem anderen Unternehmen hält und/oder
- ein anderes Unternehmen mindestens 25 Prozent, jedoch nicht mehr als 50 Prozent am eigenen Unternehmen hält
Es ist ein verbundenes Unternehmen, wenn
- das Unternehmen mehr als 50 Prozent der Stimmrechte der Aktionäre oder Gesellschafter an einem anderen Unternehmen hält und/oder
- ein anderes Unternehmen mehr als 50 Prozent am eigenen Unternehmen hält
Die Schwellenwerte beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen erwirbt bzw. verliert den KMU-Status erst dann, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte überschreitet bzw. unterschreitet.
Quellen:
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Nationale Kontaktstelle KMU
Benutzerhandbuch und Mustererklärung: Die neue KMU-Definition; herausgegeben von der Europäischen Kommission
Kontakt in der BayFOR:
Natalia García Mozo
Bereichsleiterin KMU-Beratung
Telefon: +49 89 9901888-171
E-Mail: mozo@no-spam-pleasebayfor.org