EU veröffentlicht Version 2.0 des Annotated Grant Agreement

31.03.2025

Die Europäische Kommission hat das Annotated Grant Agreement (AGA) in Version 2.0 veröffentlicht – mit zahlreichen Klarstellungen, neuen Anmerkungen und erstmals aktiviertem interaktiven Verlinkungssystem. Es ist die bislang umfassendste Überarbeitung seit Inkrafttreten des neuen Finanzrahmens 2021–2027.

Was ist neu? – Die wichtigsten Änderungen im Überblick

1. Rechtsklarheit durch neue EU-Finanzverordnung 2024/2509

Die AGA-Version 2.0 passt sämtliche Querverweise an die neue EU-Finanzverordnung an. Damit herrscht künftig Rechtssicherheit bei Anträgen und Abrechnungen unter der seit 30. September 2024 geltenden Budgetgrundlage.

2. Neue Regeln bei Personalkosten und Tagesberechnung

Wer Personalkosten nach Ende der Projektlaufzeit abrechnen will, findet nun präzise Hinweise: Der Tagessatz muss sich auf den gleichen Jahresdurchschnitt (215 Tage) beziehen – sonst ist Schluss mit der Vergleichbarkeit.

3. Einheitskosten für Reisen überarbeitet

Reisekostenregelungen erhalten ein Update: Fähren und Boote sind nun ebenso einheitlich geregelt wie Frühstück und Entfernungspauschalen – alles nach neuem Kommissionsbeschluss C(2021)35.

4. Finanzielle Unterstützung Dritter (FSTP): Klarstellung & Leitfaden

Zahlungen an Dritte unterliegen nun klarem Regelwerk – ergänzt durch einen neuen Leitfaden. Besonders relevant für Förderprojekte mit Subventionen an externe Akteure.

5. Kombinierte EU- und RRF-Förderung erstmals geregelt

Version 2.0 bringt erstmals klare Vorgaben zur Kombination von EU-Mitteln und nationalen Aufbauhilfen (RRF). Mitgliedstaaten erhalten damit Planungssicherheit bei Förderprojekten mit Mischfinanzierung.

6. Neue Regeln für RELEX und Außenprogramme

Für externe EU-Förderprogramme (RELEX, NDICI-GE, IPA III) gelten nun eigene Beendigungsgründe sowie ein alternatives Sprach- und Abrechnungssystem.

7. Ergänzungen in Artikel 20: Vereinfachte Kosten, neue Arbeitsmodelle

Zwei neue Sonderfälle machen’s möglich: Wer saisonale Arbeitszeitmodelle nutzt, darf künftig differenziert abrechnen – sofern sauber dokumentiert.

8. EU-Werte, Ethik, Gender: Schärfere Vorgaben

In Annex 5 wurden die Vorschriften zu Gleichstellungsplänen (GEP), ethischen Grundsätzen und zur Verwertung geistigen Eigentums (IPR) geschärft. Wer hier schludert, riskiert künftig Kürzungen.

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