Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen (MSCA): Muster-Arbeitsvertrag für Doctoral Networks veröffentlicht
Der Musterarbeitsvertrag ist als Dienstvertrag nach § 611 BGB konzipiert und basiert auf dem für Horizon 2020 entwickelten Muster. Er berücksichtigt die Vorgaben der Europäischen Kommission und ermöglicht es, die im MSCA-Programm verwendeten Kostenpauschalen über das Gehalt der Fellows abzubilden. Mögliche Finanzierungslücken, die durch die Verwendung von Einstellungsverträgen nach TV-L/TVöD entstehen, werden so vermieden.
Das Vertragsmuster dient als unverbindliche Hilfestellung. Eine juristische Prüfung muss bei Verwendung der Mustertexte – auch von einzelnen Abschnitten – auf jeden Fall von der anstellenden Einrichtung vorgenommen werden. Dies betrifft insbesondere die Konformität mit den Erfordernissen des aktualisierten Nachweisgesetzes, das in diesem Muster nicht berücksichtigt werden konnte.
Die Arbeitsgruppe, welche das Muster erstellt hat, wird von der Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi) und der Nationalen Kontaktstelle MSCA koordiniert. Zu ihr gehören Vertreter*innen der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und des Bundesarbeitskreises der EU-Referent*innen an Hochschulen in Deutschland (BAK), des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR), der Fraunhofer-Gesellschaft sowie der Universität Duisburg-Essen.
In den nächsten Monaten werden noch die englischen Leseversionen für die bereits veröffentlichten Musterarbeitsverträge folgen. Zudem sind kleinere Updates in den bestehenden Mustern geplant. Die jeweils aktuelle Version finden Sie auf den Webseiten der KoWi und der Nationalen Kontaktstelle MSC.
Quelle: Kooperationsstelle EU der Wissenschaftsorganisationen (KoWi)