![](fileadmin/html/images/trennlinie_mit_schatten.png)
Horizon Europe: Verlängerung der Fördergarantie des Vereinigten Königreichs
![Horizon Europe: Verlängerung der Fördergarantie des Vereinigten Königreichs Flagge UK](/fileadmin/_processed_/a/6/csm_BayFOR-uk-flagge-l_f62191f6f4.jpg)
Erfolgreiche britische Antragstellende, deren Horizon-Europe-Projekte von der EU-Kommission zur Grant Agreement Preparation aufgefordert werden, können - solange das Vereinigte Königreich noch nicht an Horizon Europe assoziiert ist - eine nationale Ersatzförderung der für die jeweilige britische Einrichtung eingeplanten Projektkosten beantragen. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme der „Garantie“ ist insbesondere, dass britische Partner im entsprechenden Horizon-Europe-Projektantrag als „Beneficiary“ mit einem zugewiesenen Projektbudget aufgeführt sind. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Quelle: KoWi