EU-Forschungsminister*innenrat: Forschungsevaluationsreform und Governance der Horizon-Europe-Missionen

13.06.2022
Europäischer Forschungsraum

Am 10. Juni 2022 haben die EU-Forschungsminister*innen Ratsschlussfolgerungen zur Forschungsevaluierungsreform und der Governance der Horizon-Europe-Missionen angenommen. Diese sehen ein auf Qualität und Impact fokussiertes Wissenschaftsumfeld sowie Synergien aller gesellschaftlichen Akteure zur effizienten Bekämpfung globaler Herausforderungen im Kontext der Horizon-Europe-Missionen vor.
 

Forschungsevaluierung mit qualitativem Fokus

Die derzeitige Forschungsbewertung basiert häufig auf rein quantitativen Indikatoren, wie der Anzahl an Publikationen oder der Zitationen. Dadurch können Qualität und Impact von Forschungsergebnissen in den Hintergrund geraten.

Der Wettbewerbsfähigkeitsrat fordert daher, quantitative Indikatoren weniger stark zu gewichten und den Fokus auf qualitative Faktoren zu legen. So sollen die Eigenheiten der wissenschaftlichen Disziplinen (von der Grundlagen- bis hin zur angewandten Forschung) stärker beachtet und der Fokus auf die Qualität des Forschungsoutputs und der verwendeten sowie produzierten Daten gelegt werden. Zudem fordern die Minister*innen, die Geschlechtergerechtigkeit zu fördern und unterschiedliche Karrierestationen der Forschenden in die Evaluation mit einzubeziehen. Hierzu zählen Lehrtätigkeiten oder praktische Erfahrungen im öffentlichen sowie privaten Sektor. Um einen besseren Austausch der Forschungsergebnisse unter den Forschenden, aber auch mit dem Wirtschaftssektor und der Bevölkerung zu gewährleisten, wird ein starker Fokus auf Open-Science Praktiken gelegt. Ein weiteres Element ist die Wertschätzung der Vielsprachigkeit mit Englisch als lingua franca.

Der gesamte Prozess wird unter Beachtung der institutionellen Autonomie der Forschungsinstitutionen sowie der nationalen Gegebenheiten durchgeführt. Die Forschungsminister*innen begrüßen die enge Zusammenarbeit der Kommission mit den Stakeholdern, da insbesondere Letztgenannten bei der Umsetzung der Reformen eine entscheidende Rolle zukommt.

Governance der Horizon Europe-Missionen

Als Forschungsrahmenprogramm trägt Horizon Europe dazu bei, die Ziele des Europäischen Forschungsraums (EFR) inhaltlich auszugestalten. Die fünf europäischen Missionen (Krebs-, Gewässer-, Klimaanpassungs-, Boden- und Städtemission) wurden als neues Förderinstrument eingeführt und sollen im festgelegten Zeitraum bis 2030 ihre jeweiligen konkreten Zielvorgaben erreichen. Der missions-orientierte Ansatz (mission-oriented approach) setzt auf kollaborative Prozesse zwischen den einzelnen wissenschaftlichen Disziplinen, er fordert eine aktive Einbindung der Zivilgesellschaft und eine strategische Kooperation mit der Industrie, um einen schnellen Übergang der Forschungsresultate in die Märkte und die Gesellschaft zu gewährleisten. All diese Elemente sollen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene verknüpft werden.

Dies erfordert eine effektive Governance-Struktur, weshalb die Forschungsminister*innen die Kommission und die Mitgliedsstaaten dazu auffordern, die eingebundenen Akteure, Förderprogramme, öffentliche Strukturen sowie private Initiativen ausreichend zu koordinieren und finanziell zu unterstützen. Inhaltlich und programmatisch sollen Verknüpfungen mit bereits bestehenden Programmen wie Horizon Europe, dem Innovationsrat (EIC) oder auch dem Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) hergestellt werden. Insbesondere die Mitgliedsstaaten sind durch die Entwicklung nationaler Governance-Strukturen maßgeblich für die erfolgreiche Umsetzung der Missionen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene verantwortlich.

Um das neue Konzept der Missionen zu prüfen und eventuell anzupassen, soll bis spätestens Ende 2023 eine erste Evaluierung durch die Kommission durchgeführt werden. Nur im Falle einer positiven Evaluation sollen bestehende Missionen fortgeführt, beziehungsweise neue Missionen von der Kommission initiiert werden können.

Weitere Informationen können Sie der offiziellen Sitzungsseite des Wettbewerbsfähigkeitsrates entnehmen.

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