EU-Rat schließt 21 ungarische Universitäten wegen ungarischer Rechtsstaatlichkeitsverstöße von Horizon-Europe- und Erasmus-Geldern aus
Betroffen sind Einrichtungen, die als "öffentliche Treuhandstiftungen" betrieben oder von solchen Stiftungen unterhalten werden, die dem ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán und seiner Partei Fidesz nahestehen:
- Budapest University of Economics
- University of Dunaújváros
- University of Debrecen
- Corvinus University of Budapest
- Hungarian University of Agricultural and Life Sciences
- Hungarian University of Dance
- University of Veterinary Science
- Moholy-Nagy University of Arts
- Semmelweis University
- János Neumann University
- University of Nyíregyháza
- Pannon University
- Óbuda University
- University of Sopron
- István Széchenyi University
- University of Szeged
- University of Theater and Film Arts
- Hungarian University of Physical Education and Sports Sciences
- Tokaj-Hegyalja University
- University of Miskolc
- University of Pécs
Die 2021 eingeführte Konditionalitätsverordnung bestimmt, dass die Rechtsstaatlichkeit zu den Grundwerten der EU gehört und der Schlüssel für eine solide Finanzverwaltung des EU-Haushalts und die Verwendung der EU-Mittel ist.
Da Ungarn bisher Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Auftragsvergabe und Korruption, nicht behoben hat, beschloss der Rat der EU Mitte Dezember nicht nur 55 % der Kohäsionsfondsmittel in Höhe von 6,3 Mrd. EUR einzufrieren, was eine Reduzierung gegenüber den ursprünglich vorgeschlagenen 7,5 Mrd. EUR darstellt. Er untersagte auf Vorschlag der Europäischen Kommission auch den öffentlichen Stiftungen Ungarns den Zugang zu Erasmus+- oder Horizont-Europa-Mitteln.
In diesem Zusammenhang hat der Rat auch den ungarischen Ausgabenplan für den Konjunkturfonds gebilligt, jedoch die 5,8 Milliarden Euro an Zuschüssen zurückgehalten, bis die Regierung Reformen zur Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit der Justiz umsetzt.