Neue Förderrichtlinie zur Stärkung deutscher Koordinationen in Horizon Europe
Die Förderrichtlinie unterstützt die deutschen Forschungsakteure, die sich dem Auf- und Ausbau europäischer Forschungsnetzwerke in federführender Position annehmen, das heißt als geplanter Koordinator eines Verbundvorhabens in Horizon Europe.
Die Förderrichtlinie – Das Wichtigste in Kürze
Deutsche Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Kommunen und KMU können eine Förderung von in der Regel maximal 50.000 Euro über maximal 12 Monate beim Bundesministerium für Bildung und Forschung beantragen, wenn sie in koordinierender Rolle ein Konsortium aufstellen und gemeinsam mit Forschungspartnern einen Antrag für Verbundvorhaben für die thematischen Cluster im 2. Pfeiler "Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit Europas" von Horizon Europe erarbeiten. Auch die Vorbereitung von Anträgen für Verbundprojekte innerhalb Europäischer Partnerschaften, die dem zweiten Pfeiler thematisch zuzuordnen sind, ist inbegriffen.
Voraussetzung für die Förderung ist eine absehbare Förderoption im zweiten Pfeiler von Horizon Europe. Der Antragsteller soll als geplanter Koordinator des vorzubereitenden Verbundvorhabens tätig werden. Insbesondere die exzellenten Einrichtungen ohne bisherige Erfahrung in der Koordination von europäischen Verbundprojekten werden durch die Fördermaßnahme adressiert.
Entsprechend der Prioritäten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020 wird in besonderer Weise europäische Forschungszusammenarbeit in den Bereichen unterstützt, in denen gemeinsames europäisches Handeln zukunftsentscheidend ist. Daraus ergeben sich verschiedene Schwerpunktsetzungen; die Wasserstoffstrategie und die Themen der Cluster „Kultur, Kreativität und inklusive Gesellschaft“ sind dafür derzeit Beispiele.
Gefördert werden Maßnahmen zur Konsortialbildung und zur gemeinsamen Entwicklung eines Projektvorschlags. Gefördert werden können dabei unter anderem Reise- und Aufenthaltskosten, die der Vernetzung und Zusammenarbeit mit potenziellen Konsortialpartnern dienen, die Umsetzung von Workshops sowie Personalkosten zur Koordinierung der Zusammenarbeit.
Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich. Hinweise zum Erstellen der Vorhabenbeschreibung sind hier zusammengestellt. Zur Antragstellung gelangen sie hier. Weitere Informationen finden Sie hier.
Quelle: BMBF