Ab 2022: „Gender Equality Plan“ (GEP) als Zulassungskriterium für eine Horizon-Europe-Förderung

12.10.2021
BayFOR Expertenwissen Gender Equality Plan

Mehr Frauen in Wissenschaft und Forschung, weniger geschlechterbedingte Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt, mehr Inklusion, eine ausgewogenere Beteiligung der Geschlechter in verschiedenen Wirtschaftszweigen sowie weitere Gleichstellunginitiativen – all das möchte die Europäische Union erreichen, u.a. durch die Einführung eines „Gender Equality Plan“ (GEP), welcher bei Calls mit einer Deadline im Jahr 2022 in allen Horizon-Europe-Anträgen verpflichtend wird.

Horizon Europe macht die Gleichstellung der Geschlechter noch stärker zu einem übergreifenden Prinzip als Horizon 2020 und zielt darauf ab, die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und die damit zusammenhängenden sozioökonomischen Ungleichheiten im gesamten Forschungs- und Innovationssystem zu beseitigen, unter anderem durch die Beseitigung unbewusster Vorurteile und systemischer struktureller Hindernisse.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen des „Horizon Europe Strategic Plan 2021-2024“ die notwendigen Schritte beschlossen, um die Gleichstellung in der Wissenschaftswelt zu fördern.

Dafür hat die Europäische Kommission folgende Ziele festgelegt:
 

  • Die Gleichstellung der Geschlechter in wissenschaftlichen Laufbahnen und in Entscheidungsprozessen und -gremien ist nun ein Förderkriterium für Horizon- Europe-Anträge. Öffentliche Einrichtungen, Forschungsorganisationen und Hochschuleinrichtungen müssen bei Calls mit einer Deadline im Jahr 2022 einen „Gender Equality Plan“ (Gleichstellungsplan) vorweisen können. Schon in der Online-Antragstellung muss die Organisation angeben, ob ein GEP vorhanden ist. Dieser ist allerdings noch nicht zwingend bei der Antragstellung verpflichtend, muss jedoch zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Grant Agreements vorliegen. Nur bei Calls mit Deadline in 2021 ist der GEP noch kein Zulassungskriterium.
     
  • Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis unter den Forschenden, die an Projekten beteiligt sind, wird nachdrücklich gefordert.
     
  • Die Integration der Geschlechterdimension in die Forschungs- und Innovationsinhalte (d.h. Geschlechteranalyse) ist nun eine Standardanforderung für Horizon-Europe-Anträge.

Was genau ist ein Gender Equality Plan?

Der GEP hat folgende vier Mindestanforderungen, die auch auf der Webseite der Institution öffentlich einsehbar sein müssen:

  1. Öffentliches Dokument: ein formales Dokument, das die Institutionsleitung auf ihrer Webseite veröffentlicht und auch intern verbreitet
     
  2. Zweckbestimmte Ressourcen: Budget für Gleichstellungs-Stabstellen und eine Personalaufstellung für die Gleichstellungsarbeit
     
  3. Datenerfassung und -überwachung: nach Geschlechtern aufgeschlüsselte Personaldaten, eine jährliche Berichterstattung über geschlechterspezifische Ungleichgewichte innerhalb der Institution und ein umfassender Evaluierungsansatz
     
  4. Ausbildung und Kapazitätsaufbau: Bekämpfung unbewusster Vorurteile, Weiterbildung des Personals und Arbeitsgruppen zum Gleichstellungsthema

Der Umfang und die Ausgestaltung eines Gleichstellungsplans können je nach Art der Institution, dem institutionellen Kontext, in dem er umgesetzt wird, den angesprochenen Disziplinen oder der Art der vorhandenen Ungleichheiten stark variieren.

Ein Gleichstellungsplan kann in vier verschiedene Phasen unterteilt werden, die jeweils spezifische Arten von Maßnahmen erfordern:

  1. Analysephase: Die Institution sammelt nach Geschlecht aufgeschlüsselte Daten und bewertet kritisch Verfahren, Prozesse und Praktiken, um geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Verzerrungen aufzudecken;
     
  2. Planungsphase: Die Institution definiert Ziele, macht Vorgaben und beschließt Aktionen und Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Probleme, weist Ressourcen und Zuständigkeiten zu und vereinbart Zeitpläne;
     
  3. Umsetzungsphase: Die Institution führt Aktivitäten durch und leistet Stakeholder-Kommunikation, um das Netz der Beteiligten schrittweise zu erweitern;
     
  4. Überwachungsphase: Die Institution verfolgt und bewertet den Prozess und die Fortschritte regelmäßig. Die Ergebnisse der Überwachungsmaßnahmen ermöglichen es ihr dann, die Maßnahmen anzupassen und zu verbessern, so dass sie ihre Ergebnisse optimieren kann.

Einen Leitfaden, wie man Schritt für Schritt einen Gleichstellungsplan erstellt, finden Sie hier und hier als PDF zum Download.

Beispiele für einen gelungenen Gleichstellungsplan ausgewählter Institutionen finden Sie hier (auf Englisch):

Weitere Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter

Im Rahmen des Horizon-Europe- Programmteils "Ausweitung der Beteiligung und Stärkung des Europäischen Forschungsraums" stellt die EU spezifische Mittel für Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung von Gleichstellungsplänen in Forschungs- und Innovationseinrichtungen in den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern zur Verfügung.

Auch im Rahmen des Europäischen Innovationsrates (EIC) finden sich Initiativen und Aktivitäten zur Förderung der Gleichstellung:

  • Eine Initiative zur Unterstützung von Start-ups unter weiblicher Führung
  • Ein Preis für weibliche Innovatoren
  • Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in Bewertungs- und Beratungsgremien wie Vorständen und Expertengruppen soll erreicht werden.

Das Ziel ist, dass 50 Prozent der Mitglieder von Beratungsstrukturen Frauen sein sollen.

Online-Kurs zu Gleichstellungsplänen

Die Gender Equality Academy bietet ab Anfang September die Möglichkeit, einen kostenlosen Online-Kurs zu den Gender Equality Plans an. Für den englischsprachigen Kurs "Gender Equality plans in practice: Towards sound and sustainable institutional change processes in research organizations” können Sie sich noch bis Ende Oktober registrieren. Der Kurs ist in sieben Kurseinheiten aufgeteilt.

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